Informationen & FAQ – Praxis Wahl
Verschwiegenheit. Setting. Ablauf. Dauer. Kosten. Häufige Fragen.
Verschwiegenheit.
Vertrauen ist die Grundlage! Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht gemäß §15 Psychotherapiegesetz.
Setting.
Gesprächstherapie im Einzelsetting
Gesprächstherapie im Paarsetting
gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG - zur Vorlage bei Gericht
Die Therapiesitzungen sowie Coachinggespräche finden vorwiegend im Einzelsetting in meiner Praxis statt. Je nach Bedarf können auch Mehrpersonengespräche geführt werden.
Bei Bedarf können Sitzungen auch online via Videotelefonat durchgeführt werden.
Gerne können Sitzungen auch bei Ihnen zuhause oder an anderen Orten abgehalten werden. Fahrtkosten kommen zum Honorar dazu und werden je nach Entfernung vereinbart.
Ablauf.
Nach einer Terminvereinbarung wird ein Erstgespräch durchgeführt. Im Zuge des Erstgesprächs werden der Bedarf erhoben, weitere Rahmenbedingungen besprochen und geklärt, ob mein Angebot für Ihr Anliegen das passende sein kann.
Im Erstgespräch bietet sich Ihnen auch die Möglichkeit zu beurteilen, ob eine für Sie angenehme Gesprächsatmosphäre herrscht, in der Vertrauen aufgebaut werden kann.
Entsprechend der vereinbarten Therapie- oder Coachingziele wird ein Therapieplan erstellt. Dabei werden die voraussichtliche Dauer und weitere Rahmenbedingungen vereinbart.
Dauer.
Eine Einheit dauert 50 Minuten, bei Bedarf können auch Doppelstunden vereinbart werden.
Die Dauer eines Therapieprozesses ist abhängig von der Ausprägung der Problematik und dem vereinbarten Therapieziel. Manchmal reichen wenige Sitzungen aus, um eine Verbesserung der Situation einzuleiten. Prozesse bei ausgeprägterem Behandlungs- oder Unterstützungsbedarf können auch länger andauern.
Grundsätzlich kann die Häufigkeit individuell vereinbart werden. Zu Beginn eines Therapieprozesses empfiehlt es sich im Abstand von 1-2 Wochen Sitzungen durchzuführen. Im Verlauf können gerne größere Abstände zwischen den Terminen vereinbart werden.
Kosten.
Die Kosten für Psychotherapiesitzungen belaufen sich auf € 80,-/Einheit.
Paartherapeutische Einheiten werden mit € 100,-/Einheit verrechnet.
Elternberatungen von Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG werden im Einzelsetting (1 Elternteil) mit € 80,-/Einheit und im Mehrpersonensetting (2 Elternteile) mit € 100,-/Einheit verrechnet. Die Bestätigung über die Beratung erfolgt nach Ende der Einheit.
Als Wahlpsychotherapeut ist es möglich, meine Leistungen unabhängig von den Krankenkassen in Anspruch zu nehmen. Es werden keine Daten an die Sozialversicherungsträger übermittelt, wodurch das höchstmögliche Maß an Anonymität geboten wird.
Ein Teilkostenersatz für Psychotherapie ist nur bei bestimmten Krankenkassen möglich. Mit der ÖGK können die Kosten aufgrund des Status "in Ausbildung unter Supervision" nicht verrechnet werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung hinsichtlich Refundierungsmöglichkeiten für Psychotherapie.
Häufig gestellte Fragen.
Was bedeutet "in Ausbildung unter Supervision"?
Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich im letzten Abschnitt meiner Ausbildung. Das bedeutet, dass die Therapiegespräche, welche ich durchführe, laufend von speziell ausgebildeten Lehrsupervisor*innen und Therapeut*innen supervidiert werden müssen. Dies stellt ein hohes Maß an professioneller Arbeit sicher. Natürlich unterliegen auch diese der gesetzlichen Schweigepflicht, es werden dabei keine personenbezogenen Daten weitergegeben.
Wie oft muss ich zur Therapie?
Es gibt kein "muss"! Sie können die Therapie so lange und so oft in Anspruch nehmen, wie Sie es als hilfreich empfinden. Bedarfsorientiert werden Termine vereinbart und ein Therapieplan erstellt.
Was, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
Grundsätzlich ist Regelmäßigkeit förderlich für einen positiven Therapieverlauf. Sollten Termine nicht eingehalten werden können, bitte ich darum, diese so bald wie möglich abzusagen (mind. 24 Stunden vorher). Werden Termine ohne Absage nicht wahrgenommen, wird die Einheit in Rechnung gestellt.
Sie befinden sich in einer Krise und brauchen sofort Hilfe?
Krisenhilfe OÖ
24 Stunden telefonische Hotline
+43 (0) 732 21 77
Sozialpsychiatrisches Ambulanzzentrum (SPAZ)
im Neuromed Campus Linz
+43 (0) 5 7680 87-0